AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Laixo AG (Laixo) für SaaS-Services und weitere Dienstleistungen
A Allgemeine Bestimmungen
A.1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden auf sämtliche Vertragsbeziehungen Anwendung, in denen ein Kunde (nachfolgend „Kunde“) bei der Laixo AG (nachfolgend „Laixo“) durch Annahme eines Angebots der Laixo (nachfolgend „Bestellung“) a) die befristeten Nutzungsrechte an SaaS-Software der Laixo sowie mit der Nutzung verbundenen weiteren Leistungen im Sinne eines Cloud-Services (nachfolgend insgesamt „SaaS-Service“) erworben hat; und/oder b) die Erbringung von Dienstleistungen in Form von Beratungsdienstleistungen oder Werkleistungen vereinbart hat (nachfolgend Beratungsdienst- und Werkleistungen gemeinsam „Dienstleistungen“).
Die AGB bestehen aus den allgemeinen Bestimmungen, die auf sämtliche der vorgenannten Lieferungen und Leistungen der Laixo Anwendung finden, sowie aus ergänzend anwendbaren besonderen Bestimmungen für den dort jeweils genannten speziellen Anwendungsbereich. Soweit die besonderen Bestimmungen in ihrem Anwendungsbereich abweichende Regelungen vorsehen, gehen diese den allgemeinen Bestimmungen vor. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen gehen die Bestimmungen der Bestellung denjenigen dieser AGB vor.
Der Geltungsbereich dieser AGB erstreckt sich auch auf die vorvertragliche Beziehung zwischen den Vertragsparteien sowie auf nachträgliche Vertragsänderungen.
Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Laixo diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Insbesondere gelten die vorliegenden AGB auch dann, wenn Bestellungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen erfolgen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich in der Bestellung vereinbart oder schriftlich durch Laixo bestätigt werden.
A.2. Vertragsschluss
Durch die vorliegenden AGB alleine werden wechselseitig keinerlei Belieferungs-, Zahlungs-, Abnahme- oder Kontrahierungspflichten begründet. Ein Anspruch des Kunden auf Lieferung oder Leistung in Bezug auf den Anwendungsbereich der AGB setzt eine Bestellung über die Leistungen oder Lieferungen voraus.
Soweit im Einzelfall nicht abweichend schriftlich vereinbart, kommt ein Einzelvertrag über vertragsgegenständliche Lieferungen und Leistungen durch Unterzeichnung eines verbindlichen Vertragsangebots von Laixo durch den Kunden in Form einer Bestellung zustande. Die Präsentation von Produkten und Leistungen auf den Webseiten oder in Preislisten von Laixo stellt noch kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Laixo dar. Ohne anderslautende Angaben sind Offerten von Laixo zehn (10) Tage gültig.
Annahmeerklärungen des Kunden, die Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstige Änderungen zum jeweiligen Vertragsangebot von Laixo enthalten, gelten als Ablehnung des ursprünglichen Vertragsangebots von Laixo und führen nur dann zum Abschluss eines Einzelvertrages, wenn sie von Laixo ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Annahmeerklärungen des Kunden, die nach Ablauf einer im Vertragsangebot definierten Annahme- bzw. Angebotsbindefrist erfolgen, gelten als neues Vertragsangebot des Kunden, welches erst wirksam wird, wenn Laixo die Annahme ausdrücklich schriftlich bestätigt.
A.3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung.
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Der Verzug des Kunden tritt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Laixo ist berechtigt, ab Verzugseintritt den gesetzlichen Verzugszins sowie Spesen in Rechnung zu stellen. Scheinen Zahlungsansprüche von Laixo als gefährdet, können Leistungen ausgesetzt oder von Vorauszahlungen abhängig gemacht werden.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
A.4. Leistungserbringung
Laixo ist berechtigt, Dritte als Unterbeauftragte einzusetzen, für deren sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung sie einsteht. Laixo kann Dienstleistungen gleicher oder ähnlicher Art auch für andere Kunden erbringen.
A.5. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die während der Vertragsdauer zu ihrer Kenntnis gelangenden Unterlagen, Daten und Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragsbeziehung zu benützen. Sämtliche Informationen, Daten und Geschäftsgeheimnisse jeglicher Art, welche durch eine offenlegende Partei an die andere, empfangende Partei im Zusammenhang mit einer Vertragsbeziehung zwischen ihnen übermittelt werden, als vertraulich, auch wenn sie nicht gesondert als vertraulich gekennzeichnet sind.
Solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht, gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt, auch nach der Beendigung des Vertrages. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, welche allgemein zugänglich sind, den Vertragsparteien nachweislich schon bekannt sind, von ihnen unabhängig entwickelt oder von berechtigten Dritten erworben wurden.
Laixo ist berechtigt, den Kunden in ihre offizielle Kundenliste aufzunehmen und damit insbesondere auf der Website von Laixo zu werben. Weitere Referenzangaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung des Kunden.
A.6. Datenschutz
Laixo und der Kunde sorgen für den Datenschutz und die Datensicherheit in ihrem jeweiligen Einflussbereich.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Vertragsabwicklung eine Sammlung und Bearbeitung von Personendaten im Sinne des anwendbaren schweizerischen Datenschutzgesetzes umfassen kann, und dass Laixo im Rahmen der Vertragsabwicklung auch einen Datentransfer ins Ausland vornehmen kann. Laixo erhebt und bearbeitet Personendaten des Kunden ausschliesslich wie in der Datenschutzerklärung von Laixo beschrieben. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzerklärung ist auf der Website von Laixo (https://www.laixo.ch) veröffentlicht.
Soweit Laixo im Sinne des anwendbaren Datenschutzrechts als Auftragsbearbeiter Personendaten für den Kunden bearbeitet, tut dies Laixo ausschliesslich auf die in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) festgelegten Weise sowie ausschliesslich für die Zwecke des Kunden und zur Erfüllung des Vertrages. In diesem Fall ist der Kunde allein für die Bestimmung des Zwecks und der Mittel der Verarbeitung bzw. Nutzung der Personendaten durch Laixo im Rahmen des Vertrags verantwortlich, wie insbesondere auch dafür, dass eine solche Bearbeitung nicht geltende Datenschutzgesetze verletzt. Soweit Laixo als Auftragsbearbeiter Personendaten des Kunden bearbeitet, schliessen die Parteien eine AVV ab.
Bei Vertragsbeendigung wird Laixo alle Daten (samt allfälliger Kopien), welche sie für den Kunden bearbeitet hat, vorbehältlich anderer Regelung in der Bestellung, nach ausdrücklicher Anweisung des Kunden an diesen übertragen oder nach Ablauf von 90 Tagen vernichten, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht sie daran hindert oder technische Gründe entgegenstehen, im Rahmen unserer üblichen Abläufe und im Einklang mit unserer Aufbewahrungsrichtlinie.
A.7. Haftung
Die Haftung für direkte Schäden, die Laixo in Erfüllung einer Bestellung schuldhaft verursacht, ist pro Bestellung und Jahr auf maximal 20 % der Vergütung aus der jeweiligen Bestellung, höchstens jedoch CHF 10’000.–, beschränkt.
Jede Haftung von Laixo oder ihrer Hilfspersonen für andere oder weitergehende Ansprüche und Schäden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz indirekter oder Folgeschäden, von Mangelfolgeschäden oder Ansprüchen Dritter, entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder Verdienstausfall sowie Datenverlust – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Laixo haftet auch nicht für Schäden, die durch unbefugte Eingriffe Dritter auf die Serverinfrastruktur und die sonstigen Systeme der Laixo entstehen. Das Risiko für solche Schäden trägt alleine der Kunde. Dies betrifft z.B. Eingriffe durch Computerviren oder DDoS-Attacken. Der Haftungsausschluss umfasst auch Schäden, die dem Kunden durch Massnahmen zur Abwehr solcher Eingriffe entstehen. Die für eine Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von Laixo nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.
Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, wie z.B. nach Art. 100 Abs. 1 OR. Die Haftung
der Vertragsparteien für Personenschäden ist und bleibt unbegrenzt.
A.8. Verletzung der Geheimhaltung und Nutzungseinräumung
Verletzt eine Partei oder einer ihrer Vertreter die Geheimhaltungspflicht gemäss Ziff. A.5, so schuldet die verletzende Partei der anderen Partei je Verletzung eine Konventionalstrafe von CHF 50’000. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden, die Konventionalstrafe übersteigenden Schadens. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Durchsetzung der aus der vorliegenden Vereinbarung sich ergebenden Ansprüche stehen der klagenden Partei angemessener Kosten- und Aufwandsersatz durch die andere Partei zu.
Sollte der Kunde bzw. dessen Mitarbeiter, Hilfspersonen oder von ihm bestimmte Benutzer absichtlich oder grobfahrlässig die Bestimmungen über den Gebrauch und den Schutz des SaaS-Services oder der SaaS-Software verletzen, schuldet der Kunde Laixo für jeden Fall der Verletzung eine Konventionalstrafe in Höhe des Dreifachen der für den bestimmungsgemässen Gebrauch des SaaS-Services geschuldeten vollen Brutto-Lizenzgebühr, mindestens jedoch CHF 10’000.00. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung des weiteren Schadens.
Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten. Laixo ist insbesondere berechtigt, jederzeit die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes bzw. der Vertragsverletzung zu verlangen oder, bei wiederholter Verletzung der Nutzungsbestimmungen, dem Kunden die eingeräumten Nutzungsrechte ohne Rückzahlung der bezahlten Lizenzgebühren durch schriftliche Mitteilung zu entziehen. Im Falle des Entzugs der Nutzungsrechte verpflichtet sich der Kunde, umgehend auf die Benutzung des SaaS-Services zu verzichten.
A.9. Höhere Gewalt
Die Vertragsparteien sind von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, solange und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt zurückzuführen ist. Als Umstände höherer Gewalt gelten beispielsweise Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, Pandemien und Epidemien, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie andere von den Vertragsparteien nicht zu vertretende Umstände (z.B. Stromknappheit oder -kontingentierung). Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und schriftlich in Kenntnis zu setzen.
A.10. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen zu einer Bestellung sowie alle vertragsrelevanten Willenserklärungen und Erklärungen zur Ausübung von Gestaltungsrechten, insbesondere Kündigungen, Mahnungen oder Fristsetzungen bedürfen der Schriftform. Abweichungen zu diesen AGB müssen zudem ausdrücklich auf die abzuändernde Bestimmung dieser AGB oder eines höherrangigen Vertragsdokuments Bezug nehmen. Auf das Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden. Die Schriftform ist (abgesehen von Kündigungen) auch durch elektronisch, per Post, Kurier oder E-Mail übermittelte Unterschriften (z.B. Skribble, DocuSign oder AdobeSign oder durch einen elektronischen Scan der Unterschrift) gewahrt.
Rechte aus der Bestellung bzw. diesen AGB können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Laixo
abgetreten werden. Laixo ist frei, den Vertrag ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
Der Kunde hat Laixo Änderungen seiner Firma bzw. Bezeichnung, seiner Organisations- oder Rechtsform sowie seiner Adress- und Kontaktdaten unverzüglich in Schriftform mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so gelten Erklärungen von Laixo, die an die zuletzt bekannt gegebenen Angaben gerichtet werden, als rechtsgültig zugestellt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer Bestellung nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtige oder rechtsunwirksame Bestimmung soll in diesem Fall durch eine wirksame Bestimmung ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe kommt wie rechtlich möglich.
Für alle vertraglichen und ausservertraglichen Ansprüche kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Laixo in der Schweiz. Laixo kann den Kunden
nach eigenem Ermessen auch an dessen Sitz belangen.
B BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR SAAS-SERVICES
B.1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden besonderen Bestimmungen für SaaS-Services finden auf sämtliche Vertragsbeziehungen Anwendung, in denen ein Kunde bei Laixo durch Bestellung die befristeten Nutzungsrechte an SaaS-Software der Laixo mit der jeweils bereitgestellten Benutzerdokumentation auf der Serverinfrastruktur von Laixo oder des von Laixo eingesetzten Plattform-Providers zur Nutzung durch den Kunden mittels Fernzugriff über das Internet (nachfolgend insgesamt „SaaS-Software“) sowie mit dieser Nutzung verbundene weitere Leistungen im Sinne eines Cloud-Services (z.B. Speicherplatz, Content Delivery Service oder Streaming Service) wie in der Bestellung definiert für eine begrenzte Vertragsdauer vereinbart hat (nachfolgend insgesamt „SaaS-Service“).
B.2. Umfang der Nutzung
Laixo überlässt dem Kunden im Umfang der Bestellung die dort spezifizierte SaaS-Software (z.B. Model, User, Ressourcen) zur Nutzung über das Internet. Zu diesem Zwecke speichert Laixo die SaaS-Software auf einer Serverplattform, auf welche der Kunde über das Internet zugreifen und so die SaaS-Software nutzen kann. Die dem Kunden von Laixo überlassenen Nutzungsrechte an fremder, von Dritten erstellter SaaS-Software, sind dem Umfang nach auf diejenigen Nutzungsrechte beschränkt, welche der Dritte Laixo eingeräumt hat.
Der SaaS-Service von Laixo ist nicht zugelassen für den Einsatz in sicherheitskritischen oder anderen Anwendungen, deren Ausfall zu Personenschäden, Todesfällen oder katastrophaler Sachbeschädigung führen kann. Falls der Kunde die Software von Laixo für die Nutzung in solchen Anwendungen nutzt, erkennt er an, dass eine solche Nutzung auf alleiniges Risiko des Kunden erfolgt. Der Kunde verpflichtet sich Laixo von allen Kosten und Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die aus oder im Zusammenhang mit einer solchen Nutzung entstehen.
Unter diesen AGB in Verbindung mit der entsprechenden Bestellung räumt Laixo dem Kunden das nicht exklusive, unübertragbare, nicht unterlizenzierbare und entgeltliche Recht ein, die SaaS-Software gemäss den Bestimmungen der Bestellung sowie dieser AGB nach vollständiger Bezahlung der anfallenden Nutzungsgebühren für eigene interne Zwecke zu nutzen. Ein darüberhinausgehender Erwerb von Rechten an der SaaS-Software ist mit dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht verbunden. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, den SaaS-Service oder Teile davon zu vermieten und/oder an Dritte weiterzugeben.
Soweit es in der Bestellung nicht abweichend geregelt ist, ist die geschuldete Verfügbarkeit, d.h. die technische Nutzbarkeit des SaaS-Service und der Daten am Übergabepunkt zum Gebrauch durch den Kunden, auf mindestens 99.5 % im Jahresdurchschnitt festgelegt. Von der Verfügbarkeit ausgenommen sind: (a) zuvor angekündigte Unterbrechungen, insbesondere für Wartungsarbeiten; (b) Störungen infolge höherer Gewalt, Angriffen Dritter (z.B. DDoS) oder Handlungen des Kunden; sowie (c) Störungen, die auf die Infrastruktur des Kunden oder dessen Internetanbindung zurückzuführen sind.
Die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der SaaS-Software und die Netzwerkanbindung des Kunden ergeben sich aus der Bestellung. Legt die Bestellung keine abweichenden Voraussetzungen fest, so hat der Kunde jeweils die aktuellste Version des Internet-Browsers und des Betriebssystems des genutzten Geräts (z.B. Computer, Tablet oder Smartphone) zu verwenden. Laixo kann die zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden technischen Voraussetzungen jederzeit einseitig anpassen; sie hält dabei eine Mitteilungsfrist von einem (1) Monat ein. Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen jederzeit einzuhalten und sicherzustellen, dass die Benutzer mit der ordnungsgemässen Bedienung der SaaS-Software vertraut sind. Bei Verwendung älterer oder nicht allgemein gebräuchlicher Technologien kann der Zugriff auf die SaaS-Services ganz oder teilweise ausgeschlossen oder eingeschränkt sein.
Laixo ist berechtigt, das Leistungsangebot jederzeit zu ändern oder einzuschränken oder aber die Erbringung einzelner Dienstleistungen ganz einzustellen. Änderungen, die das Leistungsangebot wesentlich einschränken, teilt Laixo dem Kunden vorgängig unter Einhaltung einer angemessenen Mitteilungsfrist mit. In einem solchen Fall ist der Kunde berechtigt, den entsprechenden Vertrag vorzeitig zu kündigen, sofern er diese Kündigung innert drei (3) Monaten ab Zugang der Vorankündigung schriftlich mitteilt. Die Kündigung wird in diesem Fall per Datum der angekündigten Anpassung wirksam.
B.3. Testversion und kostenloser Leistungsumfang
Soweit der Kunde den SaaS-Service oder die SaaS-Software als Testversion einsetzt, gewährt Laixo dem Kunden dafür eine Lizenz zum ausschliesslichen Zweck des Testens und Evaluieren und ausschliesslich für interne, nicht-produktive Zwecke und, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, für eine begrenzte Zeitspanne von 30 Tagen («Testversion»).
Die Testversion sowie die vom Kunden gewählte SaaS-Software mit einem kostenlosen Leistungsumfang wird unter Ausschluss jeder Sach- und Rechtsgewährleistungen «as is» zur Verfügung gestellt. Laixo lehnt ausdrücklich alle stillschweigenden oder gesetzlichen Garantien und Zusicherungen (z.B. betreffend Einsatz- und Betriebsbedingungen, Funktionalitäten, Eignung etc.) ab. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen.
Wird die Testversion während der gewährten Testdauer auf keinen kostenpflichtigen Leistungsumfang geändert, werden nach Ablauf der Lizenz für die Testversion alle Daten des Kunden entsprechend den Löschzyklen von Laixo gelöscht.
B.4. Daten, Datenspeicherung und Backup
Laixo stellt dem Kunden zur Speicherung der Daten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Software Speicherkapazität auf der Serverinfrastruktur von Laixo oder des von Laixo eingesetzten Plattform-Providers nach Massgabe der Bestellung zur Verfügung.
Die Daten gehören zum Rechtsbereich des Kunden, der den SaaS-Service nutzt, auch wenn diese örtlich bei Laixo oder dem Plattform-Provider von Laixo gespeichert sind. Für die Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung der Daten ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hält sich insbesondere bei der Erfassung und Bearbeitung der Personendaten strikt an die Bestimmungen des jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzes.
Der Kunde räumt Laixo für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht ein, die Daten des Kunden (nachfolgend „Kundendaten“) zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um: (a) die vertraglich vereinbarten SaaS-Services bereitzustellen; (b) den Betrieb, die Wartung und den technischen Support der SaaS-Services zu gewährleisten, insbesondere die Überwachung der Systeme (Monitoring); sowie (c) die Sicherheit und Integrität der Systeme sicherzustellen, insbesondere zur Fehleranalyse und Fehlerbehebung (Debugging).
Laixo ist berechtigt, zu diesen Zwecken Unterauftragsbearbeiter beizuziehen, soweit dies nach Massgabe der Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) und des anwendbaren Datenschutzrechts zulässig ist. Laixo ist berechtigt, aus den Kundendaten abgeleitete Daten in aggregierter und anonymisierter Form zu erstellen und zu verwenden, sofern hierbei kein Rückschluss auf den Kunden oder einzelne Benutzer möglich ist. Solche Daten dürfen insbesondere verwendet werden für: (a) statistische Auswertungen; (b) die Verbesserung der Produkte und Leistungen von Laixo; (c) die Erzeugung, Verbesserung und das Training von Algorithmen und Modellen, namentlich von Systemen künstlicher Intelligenz (KI); sowie (d) Benchmarking-Analysen. Die hieraus resultierenden aggregierten und anonymisierten Daten sowie die damit erzeugten oder verbesserten Algorithmen und Modelle stehen Laixo zu; das Recht zu deren Nutzung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.
Laixo ermöglicht dem Kunden, dessen auf dem Server gespeicherten Daten während der Vertragsdauer und innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Vertragsbeendigung in einem von Laixo zur Verfügung gestellten standardisierten Verfahren herunterzuladen. Laixo übernimmt keinerlei Gewähr für eine Nutzbarkeit von heruntergeladenen Daten auf anderen Systemen. Laixo ist berechtigt, die bei ihr gespeicherten Daten des Kunden neunzig (90) Tage nach Vertragsbeendigung zu löschen, es sei denn, Laixo ist zu deren Aufbewahrung nach zwingendem Recht verpflichtet.
Laixo trifft geeignete Vorkehrungen gegen den Datenverlust bei Ausfällen der Serverinfrastruktur sowie zur Verhinderung unbefugter Zugriffe durch Dritte auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck nimmt Laixo regelmässige Backups vor (Backup-Intervalle abhängig von gewähltem Lizenzmodell), prüft die Serverplattform auf Schadsoftware und schützt die auf dem Server gespeicherten Zugangsdaten des Kunden mit geeigneten, dem technischen Stand entsprechenden Mitteln gegen unbefugte Zugriffe.
B.5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung und Instandhaltung der für die Nutzung des SaaS-Services benötigten Endgeräte, die Datenleitung für den Zugriff auf die SaaS-Software (z.B. Hardware und Betriebssystem, Netzwerkgeräte, Miet- oder Internetverbindung etc.) und stellt sicher, dass deren Konfiguration und technischer Stand den jeweils aktuellen Vorgaben von Laixo entsprechen. Bei der Nutzung des SaaS-Services durch ihn oder von ihm bestimmte Benutzer beachtet der Kunde die Vorgaben in der Bestellung und in der jeweils aktuellen Benutzerdokumentation und schützt die Zugriffsdaten vor unberechtigten Zugriffen. Jegliche unter der Verwendung von Zugangsdaten und Passwörter des Kunden getätigte Handlungen wie Mitteilungen und Änderungen an Benutzerdaten oder sonstige Einstellungen rechnet Laixo dem Kunden zu.
Ermöglicht der Kunde Dritten (insbesondere von ihm beauftragten Dienstleistern oder sonstigen Hilfspersonen) den Zugriff auf den SaaS-Service oder die darin enthaltenen Daten, so hat er Laixo hierüber vorgängig in Schriftform zu informieren und Laixo die betreffenden Dritten unter Angabe von Name, Anschrift sowie Art und Umfang des Zugriffs zu benennen. Der Kunde stellt sicher, dass diese Dritten die Bestimmungen dieser AGB einhalten, und haftet für deren Verhalten wie für eigenes.
Vor der Übermittlung bzw. dem Hochladen von Daten, Dateien und Informationen an Laixo prüft der Kunde diese auf Viren und Schadsoftware und setzt dem Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme ein.
Bei schwerwiegenden Verletzungen der Nutzungsbedingungen des SaaS-Services (durch den Kunden selbst oder von ihm bestimmte Benutzer) oder der Mitwirkungspflichten des Kunden ist Laixo berechtigt, dem Kunden den Zugang zum SaaS-Service zu sperren. Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung hat der Kunde Laixo auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.
Der Kunde hat sich über das im Code of Conduct – Hosting (nachfolgend „CCH“) des SWICO beschriebene Notice-and-Takedown-Verfahren sowie über das dort beschriebene Verfahren zur Behandlung von sog. Notices zu informieren. Der CCH ist auf der Website des SWICO (www.swico.ch) einsehbar. Weisungen der Laixo im Zusammenhang mit dem CCH-Verfahren hat der Kunde Folge zu leisten.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die SaaS-Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäss arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmässige Überprüfung der Ergebnisse).
B.6. Verantwortung für Inhalte und rechtmässige Nutzung
Im Allgemeinen ist der Kunde zur vertrags- und bestimmungsgemässen Nutzung des Speicherplatzes und der diesbezüglichen Dienstleistungen berechtigt. Insbesondere ist der Kunde für den Inhalt der Informationen (Sprache, Bilder, Klänge, Computerprogramme, Datenbanken, Audio-/Video-Files, Schriftlizenzen usw.) verantwortlich, die er selber (und mit ihm kommunizierende Dritte) durch Laixo übermitteln oder bearbeiten lässt, verbreitet oder zum Abruf bereithält.
Der Kunde verpflichtet sich, mit dem SaaS-Service nur zulässige Inhalte zu verarbeiten. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die Rechte der Laixo oder Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte i.w.S. (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte, Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder den geschäftlichen Ruf verletzen oder gefährden; unzulässig sind ausserdem sämtliche Inhalte, die Straftatbestände (namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus, Geschäftsgeheimnisse, Ehrverletzung und Betrug) erfüllen (nachfolgend gemeinsam „Unzulässige Inhalte“).
Besonders ressourcenintensive Nutzungen, d.h. Nutzungen, welche die normale Funktion und die Sicherheit der Serverinfrastruktur der Laixo oder des von Laixo eingesetzten Plattform-Providers sowie die Nutzung der Serverinfrastruktur durch andere Kunden beeinträchtigen können, sind nur mit vorgängiger Zustimmung der Laixo erlaubt. Laixo hat volles Ermessen über den Entscheid, ob sie die Zustimmung erteilt und kann eine erteilte Zustimmung aus Gründen der Sicherung des Betriebs der Serverinfrastruktur jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen.
B.7. Sperrung bei Unzulässigen Inhalten
Laixo ist nicht zur Überwachung der im SaaS-Service enthaltenen Inhalte verpflichtet.
Laixo ist berechtigt, den Zugang zum SaaS-Service ganz oder teilweise zu sperren und die Dienstleistungen vorläufig oder ganz einzustellen, (i) falls die Voraussetzungen des Notice-and-Takedown-Verfahrens gemäss CCH erfüllt sind, (ii) Laixo dazu gerichtlich oder behördlich aufgefordert wird oder (iii) sich sonst wie selber rechtlich verantwortlich oder strafbar machen könnte oder (iv) wenn eine Stichprobe konkrete Hinweise oder den Verdacht auf das Zugänglichmachen von Unzulässigen Inhalten oder auf eine sonst wie rechts- oder vertragswidrige Nutzung ergibt. Laixo ist berechtigt, dem Kunden den im Zusammenhang mit Sperrungen und anderen Massnahmen gemäss CCH entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ausserdem verpflichtet sich der Kunde, Laixo vollumfänglich schadlos zu halten, wenn ein Dritter Laixo im Zusammenhang mit dem Zugänglichmachen Unzulässiger Inhalte über Applikation ins Recht fassen will. Dies beinhaltet auch den Ersatz für die Kosten einer Rechtsvertretung der Laixo. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Laixo kann vom Kunden für die vorsorgliche Deckung des Aufwands und des weiteren Schadens eine Sicherheitsleistung verlangen. Wird diese Sicherheitsleistung nicht bezahlt oder befolgt der Kunde die im Zusammenhang mit den getroffenen Massnahmen erfolgten Aufforderungen nicht, kann Laixo die Erbringung der Dienstleistungen aussetzen oder den Vertrag mit dem Kunden fristlos kündigen.
B.8. Wahrung der Schutzrechte
Der Kunde anerkennt die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht, von Laixo bzw. des Rechtsinhabers an der SaaS-Software, enthält sich während der Dauer der dem Kunden eingeräumten Überlassung der SaaS-Software jedes Angriffs auf Bestand und Umfang dieser Rechte und ergreift gemäss den Instruktionen von Laixo alle Massnahmen, um die Rechte der Laixo bzw. des Rechtsinhabers an der SaaS-Software zu wahren und unterstützt die Laixo in angemessenem Umfang bei der Verteidigung der Schutzrechte.
B.9. Rechte und Pflichten aus Support, Wartung und Pflege
Sofern in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist, verpflichtet sich Laixo, die folgenden Supportleistungen für den SaaS-Service an Werktagen, in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr, unter Ausschluss offizieller sowie ortsüblicher Feiertage am Sitz von Laixo, zu erbringen (Leistungen ausserhalb dieser Zeiten werden gesondert verrechnet):
- E-Mail-Support für den Kunden bei Anwendungsproblemen im Zusammenhang mit dem SaaS-Service;
- Annahme und Behandlung von Fehlermeldungen des Kunden;
- Fehlersuche bei Störungen des SaaS-Services;
- Aktualisierung der Online-Benutzerdokumentation.
Der Kunde verpflichtet sich, die von Laixo mittels Workarounds, Patches oder Updates geänderte oder ergänzte SaaSSoftware einzusetzen und entsprechend den Bedingungen des SaaS-Services zu benutzen.
Der Kunde ist verpflichtet, Probleme mit dem SaaS-Service, wie z.B. Fehlfunktionen, Bugs oder Fehler in der SaaSSoftware sowie die ihm bekannte unbefugte Nutzung des SaaS-Services, per Mail oder über das von Laixo zur Verfügung gestellte Issue-Tool in angemessener Weise dokumentiert zu melden. Die Fehlerbehebung oder das Patchen von der SaaS-Software oder der dazugehörigen Online-Benutzerdokumentation wird von Laixo nach bestem Wissen durchgeführt. Darüberhinausgehende Supportleistungen werden dem Kunden nach den jeweils gültigen Sätzen von Laixo in Rechnung gestellt.
Über den vorstehenden Standard hinausgehende Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen können gesondert, namentlich in einem Service Level Agreement (SLA), vereinbart werden und werden nach Ziff. B.10 zusätzlich vergütet.
B.10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vom Kunden zu entrichtende Vergütung für den SaaS-Service ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung. Das Entgelt für die Standard-Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen gemäss Ziff. B.9 ist im ordentlichen Entgelt für den SaaS-Service inbegriffen.
Erweiterte, über den Standard hinausgehende Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen sind gemäss den in der Bestellung aufgeführten Vergütungen vom Kunden zu bezahlen. Vereinbarte Pauschalen werden im Voraus in Rechnung gestellt. Sofern Laixo durch Versäumnisse des Kunden bei der Mitwirkungspflicht oder durch Fehlbedienungen bzw. eine nicht korrekte SaaS-Software- oder System-Umgebung bei der Erbringung der vertraglichen Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen zusätzlicher Aufwand entsteht, kann dieser gesondert in Rechnung gestellt werden. Derartige Leistungen sind dem Kunden vorab anzuzeigen.
Laixo ist berechtigt, die in der Bestellung vereinbarte Vergütung für den SaaS-Service einmal pro Kalenderjahr anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwölf (12) Monaten seit Vertragsbeginn. Die Preisanpassung ist dem Kunden unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten auf das Monatsende hin in Schriftform anzukündigen. Übersteigt eine Preiserhöhung fünf Prozent (5 %) der bisher geschuldeten Vergütung, so ist der Kunde berechtigt, den SaaSService innert sechs (6) Wochen seit Erhalt der Ankündigung ausserordentlich in Schriftform (vgl. Ziff. A.10) auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu kündigen.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nach, so ist Laixo nach vorgängiger schriftlicher Mahnung berechtigt, die auf ihrer Serverinfrastruktur gespeicherten Daten des Kunden zu sperren und den Zugang zum SaaS-Service auszusetzen, bis die geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.
Laixo stellt in der Bestellung vereinbarte einmalige sowie wiederkehrende Vergütungen für die jeweilige Vertragsperiode im Voraus in Rechnung.
B.11. Mehr- oder Mindernutzung und Auditrecht
Laixo hat das Recht, monatlich und jährlich den effektiven Umfang der Nutzung des in der Bestellung vereinbarten Leistungsumfangs des SaaS-Services zu prüfen und die Vergütung für eine festgestellte Mehrnutzung gegenüber dem lizenzierten Leistungsumfang nachzufordern.
Laixo hat das Recht, sich unter Wahrung der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden die Einhaltung der Vorschriften über den bestimmungsgemässen Gebrauch und den Schutz der SaaS-Software oder des SaaS-Services im Betrieb des Kunden mittels Inspektionen oder Audits selbst oder durch einen beauftragten Dritten (z.B. eine Treuhandgesellschaft) zu überprüfen.
B.12. Gewährleistung
Laixo leistet Gewähr für die von ihr schriftlich abgegebenen zugesicherten Eigenschaften des SaaS-Services. Laixo gewährleistet jedoch insbesondere nicht, dass der SaaS-Service ohne Unterbruch und Fehler und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann und dass durch Laixo vorgenommene Korrekturarbeiten das Auftreten anderer Fehler ausgeschlossen wird.
Für vom Kunden nach Entdeckung unverzüglich und dokumentiert gemeldete nachvollziehbare Mängel am SaaS-Service wird Laixo nach eigener Wahl den Mangel beseitigen, dem Kunden eine nachgebesserte SaaS-Softwareversion überlassen oder zumutbare Umgehungsmöglichkeiten aufzeigen.
Gelingt es Laixo trotz wiederholter Bemühungen nicht, einen vom Kunden ordnungsgemäss gerügten, nachvollziehbaren Mangel nachzubessern, und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit des SaaS-Services gegenüber der Beschreibung in der Benutzerdokumentation wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zweimal schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen und hat nach deren erfolglosem Ablauf vom Erwerb der Nutzungsrechte für den SaaS-Service ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Bei sonstigen Mängeln hat der Kunde das Recht auf eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung bzw. teilweise Rückleistung der Vergütung für die betreffenden Teil des SaaS-Services. Jede weitere Gewährleistung von Laixo wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Bereitstellung des SaaS-Services durch Laixo.
Soweit ein gemeldeter Mangel nicht nachweisbar oder nicht von Laixo verschuldet ist, vergütet der Kunde die der Laixo infolge der Fehlersuche entstandenen Aufwendungen. Zu vergüten ist vom Kunden insbesondere auch der Mehraufwand bei der Beseitigung von Mängeln, der bei Laixo dadurch entsteht, dass der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht ordnungsgemäss erfüllt, der SaaS-Service unsachgemäss bedient oder von Laixo empfohlene Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen hat.
Laixo leistet überdies Gewähr dafür, dass der Einräumung der vereinbarten Nutzungsbefugnisse an den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der Ausübung der vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnis entgegenstehen, so hat der Kunde Laixo unverzüglich schriftlich und umfassend zu unterrichten. Stellt der Kunde die Nutzung des SaaS-Services aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung keine Anerkennung der behaupteten Schutzrechtsverletzung verbunden ist. Der Kunde ermächtigt Laixo hiermit, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und aussergerichtlich allein zu führen. Macht Laixo von dieser Ermächtigung Gebrauch, so darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der Laixo anerkennen und Laixo ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren. Sie stellt den Kunden von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadenersatzansprüchen frei. Die Regelungen dieses Absatzes gelten unabhängig vom Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäss Absatz 4 dieser Ziff. B.12.
Bei nachgewiesenen Rechtsmängeln leistet Laixo Gewähr durch Nacherfüllung, indem sie dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit am bereitgestellten SaaS-Service oder nach ihrer Wahl an ausgetauschter oder geänderter gleichwertiger SaaS-Software verschafft, oder, wenn das Vorangehende nicht im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten der Laixo liegt, die betreffende Komponente der SaaS-Software zurücknimmt und dem Kunden die bereits geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung anteilig zurückzahlt. Der Kunde hat einen neuen Programmstand zu übernehmen, ausser dies würde bei ihm zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen führen.
Die Gewährleistungsrechte dieser Ziffer B.12 gelten nicht für SaaS-Software mit kostenlosem Leistungsumfang (vgl.
Ziffer B.3).
B.13. Vertragsdauer und Kündigung
Soweit die Bestellung keine abweichende Regelung vorsieht, wird der Vertrag für eine initiale Vertragsdauer von zwölf (12) Monaten ab Vertragsschluss gemäss Ziff. A.2 abgeschlossen und verlängert sich anschliessend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von drei (3) Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.
Erweiterte Support-, Wartungs- und Pflegeleistungen der SaaS-Services beginnen mit Bestellung, wobei die Vertragsdauer derjenigen für den SaaS-Service angeglichen wird. Für die automatische Verlängerung und Kündigung gilt das soeben in dieser Ziff. B.13 Absatz 1 ausgeführte.
Wenn der Kunde mehrfach oder in grober Art gegen eine wesentliche Vertragsbestimmung verstösst, insbesondere wenn er die SaaS-Services zu rechtswidrigen Zwecken missbraucht oder wenn Laixo ein Reputationsschaden droht, ist Laixo berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde schuldet der Laixo die bis zur ordentlichen Vertragsbeendigung geschuldete Vergütung sowie Ersatz für sämtliche zusätzliche Kosten, die bei Laixo im Zusammenhang mit der fristlosen Kündigung anfallen. Laixo kann den Vertrag mit dem Kunden zudem fristlos kündigen, wenn gegen den Kunden ein Verfahren wegen Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit eingeleitet worden ist oder wenn auf anderem Wege offenkundig wird, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, und wenn der Kunde
vor Ablauf der Vertragsdauer die Kosten für die nächste Vertragsdauer nicht vorauszahlt oder entsprechende Sicherstellung leistet.
Nach Beendigung des Vertrages darf der Kunde die SaaS-Services der Laixo nicht mehr nutzen.
B.14. Geheimhaltung durch den Kunden
Der Kunde darf die SaaS-Services Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der durch die Bestellung und diese AGB eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Im Übrigen hält der Kunde die SaaS-Service geheim und wird alle Personen, denen Zugang zum SaaS-Service gewährt wird, über die Rechte der Laixo am SaaS-Service und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht verpflichten.
C BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN
C.1. Anwendungsbereich
Dienstleistungen von Laixo können in Form von Beratungsdienstleistungen oder Werkleistungen erfolgen. Die genauere Beschreibung der vertraglichen Dienstleistungen, der Terminplan, die Preise, Zahlungsmodalitäten, projektspezifische Mitwirkungspflichten des Kunden usw. werden jeweils in der Bestellung schriftlich festgelegt. Darin wird auch festgehalten, ob es sich um eine Beratungsdienstleistung oder Werkleistung (nachfolgend gemeinsam „Dienstleistungen“) handelt. Die vorliegenden Besonderen Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen finden auf sämtliche Dienstleistungen der Laixo Anwendung, die Laixo auf Basis einer Bestellung für den Kunden erbringt.
C.2. Dienstleistungen von Laixo und Erfüllungsort
Als Beratungsdienstleistungen erbringt Laixo namentlich Analysen, Projektleitung, Beratung, Schulung, Koordination, Evaluation, strategische Planungen, Erstellen von Konzepten, Unterstützung bei Parametrisierungen oder Implementationen sowie Hilfestellungen bei Abnahmen usw. Beratungsdienstleistungen werden vom Kunden geleitet und kontrolliert. Der Kunde ist allein für die mit Hilfe der Beratung erzielten Resultate verantwortlich.
Als Werkleistungen erbringt Laixo namentlich auf Detailspezifikationen basierte Programm-Entwicklungen, Programm-Anpassungen und Migrationen. Werkleistungen werden unter der Leitung von Laixo durchgeführt, welche für die Erreichung der Resultate gemäss den in der entsprechenden Bestellung definierten Spezifikationen verantwortlich ist.
Erfüllungsort ist der Sitz der Laixo. Die Bestellung kann abweichende Erfüllungsorte vorsehen. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
C.3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle Mitwirkungsleistungen, welche für die Erbringung der von Laixo geschuldeten Dienstleistungen erforderlich sind, rechtzeitig und für Laixo kostenlos erbracht werden. Er ist verpflichtet, bei der Erbringung der Dienstleistungen aktiv mitzuwirken.
Zu den Mitwirkungspflichten des Kunden gehört die Schaffung aller Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebsumgebung, die zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, insbesondere:
- Laixo von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die zur Erbringung ihrer Leistung von Bedeutung sein können;
- im erforderlichen Umfang kompetente Mitarbeiter, insbesondere auch die verantwortliche Person für die Erteilung verbindlicher Angaben, freizustellen;
- rechtzeitig und bedarfsgerecht Koordinationsarbeiten vorzunehmen und Entscheidungen zu treffen;
- die benötigten Daten, Unterlagen und Informationen rechtzeitig und in genügender Qualität zur Verfügung zu stellen;
- nach Bedarf Arbeitsräume, geeignete IT-Systeme und -Infrastruktur für die von Laixo eingesetzten Mitarbeiter in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen;
- jederzeit Zugang zu den für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen Räumen zu ermöglichen.
Der Kunde ernennt eine gegenüber Laixo verantwortliche Person für die Erteilung verbindlicher Angaben.
Der Kunde sorgt für die Einhaltung der lizenzrechtlichen Bestimmungen für alle von ihm beschafften Produkte. Es können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber Laixo für Schutzrechtsverletzungen erhoben werden, die ausserhalb des direkten Arbeitsresultates entstehen. Der Kunde wird Haftungsansprüche Dritter selbständig gegenüber Laixo abwehren, sofern gegen sie oder deren Kunden Lizenzrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlerhafte Erfüllung von Mitwirkungspflichten gehen zu Lasten des Kunden
und können von Laixo zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
C.4. Termine
Laixo wird den vorgesehenen Terminplan nach besten Möglichkeiten einhalten. Allfällige Abweichungen vom Terminplan werden möglichst frühzeitig festgestellt und schriftlich kommuniziert. Die entsprechenden Anpassungen werden in gegenseitiger Absprache vorgenommen.
Kann ein explizit als verbindlich vereinbarter Termin von Laixo verschuldeterweise nicht eingehalten werden, setzt ihr der Kunde eine den Umständen angemessene Nachfrist. Hält Laixo diese Nachfrist nicht ein, so hat der Kunde nach nutzlosem Ablauf einer zweiten angemessenen Nachfrist das Recht, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Mahnungen und Nachfristansetzungen durch den Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Leistungen (oder Teile davon), die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise verwendet werden können, sind voll zu vergüten.
Ein festgelegter Einsatzplan ist für beide Vertragsparteien bindend. Er kann nur in gegenseitigem schriftlichem Einvernehmen abgeändert werden. Vorbehalten bleiben die Fälle gemäss Ziff. C.9 Abs. 3 und 4 in denen der Einsatzplan nicht eingehalten werden kann. Laixo wird bestrebt sein, das ausfallende Personal innert nützlicher Frist zu ersetzen, kann jedoch dafür keine Haftung übernehmen.
Werden Terminverzögerungen durch den Kunden, Dritte, Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, höhere Gewalt (s. oben, Ziff. A.9) oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen verursacht, erstreckt sich der Terminplan automatisch um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung. Laixo ist berechtigt, den ihr durch die Terminverzögerung entstehenden ausgewiesenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
C.5. Change-Management
Die Vertragsparteien können während der Durchführung einer Bestellung jederzeit Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen bzw. der Aufgabenstellung vorschlagen. Dabei gilt folgendes Verfahren:
Wünscht der Kunde eine Änderung, wird Laixo so rasch als möglich schriftlich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere auf Preise und Termine, hat. Laixo kann Änderungen zurückstellen, solange ihre anderen Projekte dies erfordern. Änderungsanträge von Laixo werden durch den Kunden ebenso beförderlich angenommen oder abgelehnt. Während der Prüfung von Änderungsvorschlägen setzt Laixo ihre Arbeiten nur soweit fort, als dies zweckmässig ist. Daraus resultierende Terminplanänderungen gelten als vom Kunden akzeptiert. Jede Änderung ist schriftlich zu vereinbaren und von den Vertragsparteien zu unterzeichnen.
Änderungen, welche keinen erheblichen Einfluss auf Kosten und Termine einer Bestellung haben, können zwischen dem Projektleiter des Kunden und dem Projektleiter von Laixo festgehalten werden. Ein entsprechendes Beschlussprotokoll wird gegenseitig unterzeichnet.
C.6. Erfüllung und Abnahme
Beratungsleistungen gelten als erbracht, sobald Laixo ihre Tätigkeiten gemäss der jeweiligen Bestellung ausgeführt hat. Unterlagen und Auswertungen gelten als genehmigt, wenn sie dem Kunden vorgelegt bzw. verfügbar gemacht wurden und dieser nicht innert einer Frist von vierzehn (14) Tagen schriftlich die Ergänzung von Lücken und/oder die Beseitigung von Mängeln verlangt hat. Erweisen sich Unterlagen oder Auswertungen als noch nicht vollständig, so werden sie von Laixo unter Verrechnung des Aufwandes ergänzt oder verbessert. Einzig bei nachgewiesenermassen fehlerhafter Beratungsleistung von Laixo erfolgt bei fristgerechter Rüge eine unentgeltliche Nachbesserung. Der Kunde setzt Laixo hierfür eine den Umständen angemessene Nachfrist.
Werkleistungen gelten als erbracht, sobald Laixo diese gemäss den in der Bestellung festgelegten Vorgaben abgeschlossen und dem Kunden übergeben hat. Der Kunde wird Laixo unverzüglich nach Übergabe der Werkleistungen schriftlich bestätigen, dass diese vollständig und frei von betriebsverhindernden Fehlern sind, womit diese abgenommen sind. Diese Bestätigung darf nur verweigert werden, wenn die Werkleistungen betriebsverhindernde Fehler aufweisen und Laixo die Ergänzung oder Verbesserung auch nach Ablauf von zweimal schriftlich angesetzten angemessenen Nachfristen nicht gelingt. Nicht betriebsverhindernde Fehler werden nach den Bestimmungen über die Gewährleistung behoben. Scheitert die Abnahme im vorgenannten Sinne, so kann der Kunde ausschliesslich entweder vom Vertrag zurücktreten oder eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung der Vergütung für die betreffende
Werkleistung verlangen. Gibt der Kunde innert vierzehn (14) Tagen nach Übergabe keine Bestätigung ab, so gelten die Werkleistungen als abgenommen. Falls der Kunde Werkleistungen ganz oder teilweise produktiv einsetzt, ohne die betreffende Abnahme durchzuführen, gilt die entsprechende Werkleistung ebenfalls als abgenommen, ohne dass es eines Abnahmeprotokolls bedürfte. Sind in der Bestellung Teillieferungen oder iterative Vorgehensweisen (z.B. nach der Scrum-Methode) vereinbart, so gelten die vorstehenden Abnahmebestimmungen sinngemäss für jede einzelne abgrenzbare Teillieferung.
C.7. Gewährleistung
Laixo wird Beratungsdienstleistungen mit gehöriger Sorgfalt und unter Berücksichtigung der allgemein anerkannten Grundsätze für das Arbeitsgebiet der jeweiligen Beratungsdienstleistung erbringen.
Bei Werkleistungen gewährleistet Laixo, dass die dem Kunden gelieferten Arbeitsergebnisse im Zeitpunkt der Übergabe den in der Bestellung spezifizierten Erfüllungskriterien entsprechen. Laixo kann nicht garantieren, dass die von ihr gelieferten Arbeitsergebnisse ohne Unterbruch und Fehler und in jeder möglichen Einsatzkonstellation genutzt werden können. Laixo sichert zu, dass sie bei der Ausführung von Werkleistungen gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht wissentlich verletzen wird.
Soweit der Kunden Mängel, d.h. Abweichungen von den spezifizierten Erfüllungskriterien sofort bei deren Erkennen, spätestens jedoch innert zwei (2) Monaten nach Abnahme schriftlich und ausreichend dokumentiert rügt, wird Laixo solche Mängel schnellstmöglich nachbessern. Die Nachbesserung kann durch telefonische Unterstützung oder mittels Einspielen von neuem Code oder durch Lieferung bzw. zur Verfügungstellung des nächsten verfügbaren Releases bzw. Updates einer Software erfolgen. Der Kunde unterstützt Laixo bei der Mängelbeseitigung.
Gelingt es Laixo trotz wiederholter Bemühungen nicht, vom Kunden ordnungsgemäss gerügte Mängel in den Werkleistungen nachzubessern, und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der fehlerhaften Werkleistung gegenüber der Spezifikation in der Bestellung wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde Laixo zweimal schriftlich eine angemessene Nachfrist anzusetzen und kann nach deren erfolglosem Ablauf vom betreffenden Vertrag zurücktreten. Bei nicht betriebsverhindernden Fehlern kann der Kunde eine dem Minderwert entsprechende Herabsetzung der Vergütung für das betreffende Arbeitsergebnis verlangen. Jede weitere Gewährleistung von Laixo ist hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere auch Neulieferung und Kostenübernahme bei Mängelbeseitigung durch Dritte.
Bei der Geltendmachung von Fehlern hat der Kunde Laixo nachzuweisen, dass diese ihre Ursache nicht in den vom Kunden gemachten Vorgaben, in ihrer Systemumgebung oder in der Art ihrer Nutzung haben. Die Mitwirkung von Laixo bei der Suche nach Fehlerursachen erfolgt unentgeltlich, soweit Laixo die Verantwortung für den Mangel trägt. Diese Ziff. C.7 regelt die Gewährleistung von Laixo und die diesbezüglichen Rechtsbehelfe des Kunden abschliessend.
Laixo verteidigt den Kunden gegen jeden im Zusammenhang mit seiner vertragsgemässen Nutzung des Arbeitsresultates erhobenen Anspruch wegen Verletzung eines Schutzrechtes, sofern sie der Kunde innerhalb von dreissig (30) Tagen schriftlich benachrichtigt und ihr die ausschliessliche Führung eines allfälligen Prozesses und aller Verhandlungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites überlässt. Unter diesen Voraussetzungen führt Laixo den Rechtsstreit auf ihre Kosten und übernimmt auch Schadenersatz, der Dritten rechtskräftig zugesprochen wird.
Wenn mit der Erbringung der vertraglichen Dienstleistung nach richterlichem Urteil oder nach dem Ermessen von Laixo Schutzrechte Dritter verletzt werden, hat Laixo das Recht, auf eigene Kosten Änderungen vorzunehmen, um die Schutzrechtsverletzung zu beseitigen oder die entsprechenden Rechte zu erwerben. Sofern diese Massnahmen nicht zum Ziel führen und die Schutzrechtsverletzung durch richterliches Urteil festgestellt ist, wird Laixo den Kunden für den Verlust des Nutzungsrechts durch Rückerstattung der bezahlten Vergütungen (unter Abzug der handelsüblichen Abschreibung während der Nutzungsdauer) entschädigen.
Laixo ist von den vorstehenden Verpflichtungen gemäss dieser Ziff. C.7 Abs. 5 und 6 enthoben, wenn ein schutzrechtlicher Anspruch darauf beruht, dass das Resultat der erbrachten Dienstleistungen vom Kunden oder durch Laixo nicht beauftragte Dritte geändert wurde, oder dass dessen Nutzung unter anderen als den spezifizierten Einsatzbedingungen erfolgt.
Dem Kunden stehen gegenüber Laixo keine über diese Bestimmungen hinausgehenden Ansprüche zu.
C.8. Immaterialgüterrechte
Durch den Vertrag werden bestehende Rechte der Vertragsparteien, die unabhängig von der vertraglichen Dienstleistung gemacht worden sind, nicht berührt.
Insbesondere schliesst die Erfüllung einer Bestellung keine Erteilung irgendwelcher Rechte oder Lizenzen an einem Laixo gehörenden Patent, Urheberrecht, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnis, einer von Laixo zur Erfüllung eines Vertrages verwendeten Methode oder einem anderen ihr zustehenden Eigentumsrecht ein.
Vorbehältlich abweichender Bestimmungen der jeweiligen Bestellung sind der Kunde und Laixo berechtigt, das aus
der Erbringung einer Bestellung resultierende Know-how frei zu nutzen.
Für den Fall, dass Entwicklungen ganz oder teilweise ein lizenzpflichtiges Softwareprodukt von Laixo enthalten, darf der Kunde dieses nur im Rahmen einer hierfür gewährten kostenpflichtigen Lizenz nutzen, wofür der Kunde mit Laixo einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat.
Führt die Erfüllung einer Bestellung zu neuen Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen, an welchen Patentrechte angemeldet werden können, so stehen diese Rechte vollumfänglich Laixo zu. Dem Kunden wird daran ein unentgeltliches Lizenzrecht eingeräumt. Ist bei der patentwürdigen Erfindung, Entdeckung oder Verbesserung ein Mitarbeiter des Kunden in massgeblicher Weise daran beteiligt, gehen die entsprechenden Rechte ins Eigentum beider Vertragsparteien über. Ausschliesslich dem Kunden kommen die Rechte an denjenigen Erfindungen, Entdeckungen oder Verbesserungen zu, welche die Mitarbeiter des Kunden allein und unabhängig von Laixo-Mitarbeitern gemacht haben.
Laixo behält sich alle Immaterialgüterrechte, insbesondere alle Urheberrechte für die dem Kunden in Erfüllung des Vertrages erbrachten Leistungen und ausgehändigten Unterlagen vor. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die aus den von Laixo erbrachten Dienstleistungen erwachsenen Ergebnisse für den eigenen Bedarf bzw. für eigene Zwecke zu kopieren und weiter zu verwenden.
Der Kunde sichert Laixo zu, zur Vertragserfüllung nur solche Unterlagen zugänglich zu machen, zu deren Überlassung der Kunde berechtigt ist.
Die Bestimmungen dieser Ziff. C.8 bleiben auch nach Beendigung des Vertrages (Widerruf, Kündigung oder Erfüllung) in Kraft.
C.9. Laixo-Mitarbeiter
Das Anstellungsverhältnis von Laixo-Mitarbeitern wird durch den Einsatz beim Kunden nicht beeinflusst.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne schriftliche Einwilligung von Laixo während der Dauer einer Bestellung und innerhalb des darauffolgenden Jahres die von Laixo hierfür eingesetzten Mitarbeiter nicht in ein Arbeitsverhältnis zu nehmen oder eine ähnlich gelagerte Rechtsbeziehung mit ihnen einzugehen. Für jede Verletzung dieser Verpflichtung schuldet der Kunde Laixo eine Konventionalstrafe in Höhe eines Brutto-Jahreslohnes des betreffenden Mitarbeiters. Die Bezahlung einer Konventionalstrafe entbindet den Kunden nicht von der vorstehenden Pflicht.
Der Kunde ermöglicht es Laixo, ihren Mitarbeitern die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen (Militärdienst, Zivilschutz etc.) oder vertraglicher Ansprüche (Weiterbildung etc.) ihrerseits zu ermöglichen; falls erforderlich vereinbart Laixo nach Möglichkeit und in Rücksprache mit dem Kunden eine Ausweichlösung. Laixo wird bestrebt sein, die ausfallenden Laixo-Mitarbeiter zu ersetzen, kann jedoch hierfür keine Haftung übernehmen.
Laixo behält sich auch bei anderer Verhinderung von eingesetzten Laixo-Mitarbeitern – infolge Krankheit, betrieblichen oder anderen wichtigen Gründen, Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen etc. – das Recht vor, nach Möglichkeit andere Laixo-Mitarbeiter als Ersatz bereitzustellen.
C.10. Vergütung
Laixo verrechnet ihre Dienstleistungen nach Aufwand gemäss der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen der Laixo. Vorbehalten bleiben abweichende Stundensätze, die in der entsprechenden Bestellung vereinbart werden. Abweichende Verrechnungsmodelle (z.B. Kostendach, Festpreis) können in der entsprechenden Bestellung vereinbart werden.
Grundsätzlich wird eine bestimmte Zahl von definierten Stunden vereinbart; eine Angabe von Wochen oder Monaten vermittelt lediglich einen Richtwert, welcher Zeitraum (Anzahl Personentage) für die in der Bestellung spezifizierte Tätigkeit voraussichtlich benötigt wird.
Als Beratungszeit gilt diejenige Zeit, welche der Laixo-Mitarbeiter für den Kunden arbeitet bzw. zur Verfügung steht; diese Regelung gilt unabhängig vom Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden.
Die Vergütungen verstehen sich, sofern nicht abweichend vereinbart, exklusive Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungsspesen sowie weiterer Nebenkosten von Laixo, wie Steuern (insbesondere MwSt.), Zölle, Gebühren etc. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Rechnungen sind ohne Abzug innert dreissig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Laixo ist berechtigt, die allenfalls in der Bestellung individuell vereinbarten Stundensätze unter einer Vorankündigungsfrist von zwei (2) Monaten jeweils auf den Beginn eines neuen Kalenderjahres hin einseitig anzupassen. Die angepassten Stundensätze gelten ab dem Tag nach unbenutztem Ablauf der nachstehenden Widerspruchsfrist, frühestens jedoch ab Beginn des neuen Kalenderjahres. Ist der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, kann er das betroffene Dienstleistungsverhältnis innert 20 Tagen seit Mitteilung der Anpassung in Schriftform (vgl. Ziff. A.10) auf das Ende des laufenden Monats kündigen. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen werden in diesem Fall noch zu den bisherigen Stundensätzen vergütet; im Übrigen sind sie zu vergüten.
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig nach, so ist Laixo nach vorgängiger schriftlicher Mahnung berechtigt, die Ablieferung noch nicht übergebener Arbeitsergebnisse und sonstiger Unterlagen zurückzuhalten, bis die geschuldete Vergütung vollständig beglichen ist.
C.11. Kündigung
Ein Vertrag für Beratungsdienstleistungen kann durch jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreissig (30) Tagen auf Ende eines Monats schriftlich gekündigt werden. Eine Auflösung durch eine Vertragspartei ohne Einhaltung dieser Kündigungsfrist gilt als Auflösung zur Unzeit. Verträge für Werkleistungen können vom Kunden nur gegen volle Schadloshaltung gekündigt werden.
Jede Vertragspartei kann den Vertrag fristlos ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, wenn die andere Vertragspartei trotz schriftlicher Abmahnung wiederholt die Vertragspflichten schwerwiegend verletzt oder wenn der Kunde mit den Zahlungen im Verzug ist. Der Kunde hat kein Recht auf Rückerstattung einer Zahlung für erbrachte Leistungen. Klagen auf Schadenersatz bleiben vorbehalten.